Oft gibt es Streit, ob ein Kinderwagen im Hausflur abgestellt werden darf oder ob die jungen Eltern das Gefährt jedes Mal über viele Treppenstufen rauf und runter tragen müssen. Wir haben uns damit befasst, wann der Kinderwagen im Hausflur abgestellt werden darf und wann nicht.
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Bedauerlich, aber an der Tagesordnung – nicht selten machen Nachbarn und Vermieter der jungen Familie das Leben zusätzlich schwer. Besonders viel Streit gibt es oft um die Frage, ob ein Kinderwagen im Hausflur abgestellt werden darf oder ob die jungen Eltern das oft schwere Gefährt in der Wohnung aufbewahren und den Wagen jedesmal über viele Treppenstufen rauf und runter tragen müssen. Die rechtliche Lage ist hierzu jedoch mittlerweile etwas klarer geworden als noch vor ein paar Jahren. Wir haben uns einmal mit diesem Thema befasst und zusammengefasst, wann der Kinderwagen im Hausflur abgestellt werden darf und wann nicht.
Ein Abstellen des Kinderwagens im Hausflur darf nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: VZR 46/06) und des Amtsgerichts Aachen (Az.: 48 C 512/07) nicht grundsätzlich verboten werden. Auch Hausordnungen, die das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur pauschal verbieten, sind meist unwirksam. Bevor Ihr jedoch gleich zu den Nachbarn lauft, solltet Ihr folgende Voraussetzungen prüfen, die erfüllt sein sollten:
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- Der Kinderwagen kann nicht unter “zumutbaren Umständen” an einem anderen,für andere Mieter weniger störenden Ort, abgestellt werden (zum Beispiel in oder vor der Wohnung oder einem Kellerabteil). Laut Amtsgericht Aachen ist es beispielsweise nicht zumutbar, den Kinderwagen täglich mehrmals in eine Wohnung in der ersten Etage tragen zu müssen.
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Der Kinderwagen behindert die Nutzung des Hausflurs durch andere Bewohner des Hauses und deren Gäste nicht. Hier bietet sich viel Interpretationsspielraum, solange der Durchgang jedoch nicht vollständig versperrt ist und sich Einrichtungen wie Briefkästen oder schwarzes Brett weiterhin ohne Probleme erreichen lassen, gibt es in der Regel keine Einwände.
- Der Kinderwagen stellt keine Gefahr für andere Hausbewohner dar. Steht der Kinderwagen beispielsweise auf einem Fluchtweg oder Zugangsweg für die Feuerwehr, müssen die Bestimmungen für Fluchtwege eingehalten werden. Ist neben dem Kinderwagen beispielsweise nicht mehr ausreichend Platz zur Flucht, muss der er an einem anderen Ort untergebracht werden.
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- Wir raten werdenden Eltern deswegen zur guten Planung und Abstimmung, um Streitereien möglichst zu vermeiden:
- Am besten ist es, sich schon vor der Geburt zu informieren, wo der Kinderwagen abgestellt werden kann. Liegt die Wohnung im Erdgeschoss, so sollte der Kinderwagen am besten in der Wohnung unterkommen, um Streit zu vermeiden. Gibt es einen Aufzug, so sollte getestet werden, ob dieser auch mit Kinderwagen zu benutzen ist und der Wagen so ohne größere Anstrengung in höhere Stockwerke oder ein Kellerabteil befördert werden kann.
- Falls sich herausstellt, dass der Kinderwagen über (teilweise enge) Treppen und über mehrere Stockwerke getragen werden muss, um zur Wohnung oder in ein Kellerabteil zu gelangen, sollte man sich möglichst schnell über eine mögliche Abstellmöglichkeit im Flur informieren. Teilweise gibt es ungenutzte Ecken, die andere Mieter nicht behindern und die Feuerwege nicht verstellen. Falls es sich um einen Fluchtweg handelt, muss darauf geachtet werden, dass neben dem Kinderwagen immer ausreichend Platz zum Vorbeilaufen bleibt.
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Von pauschalen Verboten in der Hausordnung sollte man sich nicht entmutigen lassen. Das Abstellen eines Kinderwagens kann nicht grundsätzlich verboten werden, wenn keine andere zumutbare Möglichkeit des Abstellens besteht und durch den Kinderwagen die anderen Bewohner nicht gefährdet oder behindert werden. Falls dennoch stur auf die Hausordnung gepocht wird, hilft oft nur noch der Gang zum Anwalt.
- Kommunikation mit anderen Mietern und dem Vermieter ist wichtig, um Streits schon im Voraus zu verhindern. Statt auf Konfrontationskurs zu gehen, ist ein Kompromiss meist die bessere Lösung. Falls es viele Einwände seitens der Mitbewohner gibt, könnte der Kinderwagen beispielsweise tagsüber im Flur stehen und nur über Nacht in die Wohnung oder das Kellerabteil transportiert werden.








