Private Versicherung für mein Baby

Unser Gründer Björn hat die Chance auf 800 Euro verpasst – so machst Du es besser!

Unser miBaby-Gründer Björn ist zweifacher Vater und kümmert sich in der Familie um den Versicherungskram. Kurz nach der Geburt seiner Tochter Clara rief er also bei seiner privaten Versicherung an und versicherte Clara ganz einfach mit. Drei Jahre später kam sein Sohn Victor zur Welt und wieder war die Versicherung nur einen Anruf entfernt. Ganz einfach, dachte Björn damals – ohne zu wissen, dass er über Leni, Leon & die  pro Kind 4 Monatsbeiträge Prämie (also in der Regel mindestens 400 Euro) bekommen hätte. Das wäre ein ordentliches Zubrot für Anschaffungen wie Kinderwagen, Babyschale und Co. gewesen. Heute ärgert er sich gewaltig darüber. 

Wir möchten, dass Dir das bei der privaten Versicherung Deines Kindes nicht passiert und Du Dir pro Kind eine Prämie von 4 Monatsbeiträgen sicherst. Im Fall unseres Gründers Björn hat irgendein Versicherungsmakler zusätzlich zu seiner ohnehin schon hohen Provision die mindestens 400 Euro bekommen. Hier erfährst Du alles zur privaten Versicherung:

Kind privat versichern – in welchem Fall ist das ein Muss?

Bei welcher Versicherung Dein Schatz angemeldet ist, hängt immer vom Versicherungsschutz der Eltern – also von Deinem und dem Deines Mannes bzw. Partners – ab. Grundsätzlich gilt für unverheiratete Paare aber, dass der Versicherungsschutz des Kindes von dem der Mutter abhängig ist.

Wann muss Dein Kind privat versichert werden?

Fall 1: Kindsvater und -mutter sind nicht verheiratet – in diesem Fall richtet sich der Versicherungsschutz nach dem der Mutter. Wenn also die Mama des Kindes privat versichert ist, dann muss auch das Kind privat versichert werden. 

Fall 2: Vater und Mutter sind verheiratet und beide sind privat versichert – in diesem Fall muss auch das Kind privat versichert werden. Ob das Kind bei der Versicherung des Vaters oder der Mutter mitversichert wird, ist frei wählbar!

Hier bei Leni, Leon & die Luchse checken, was zutrifft!

Kind privat versichern – Du hast die Wahl!

Weder Fall eins noch Fall zwei trifft auch Euch zu? Du möchtest Dein Kind aber trotzdem gerne privat versichern lassen? Gar kein Problem! Wir helfen Dir dabei.

In diesen beiden Fällen kann Dein Kind nicht in eine beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse, in folgenden Fällen ist die private Versicherung deutlich günstiger für Dein Kind:

Fall 1: Der besserverdienende Elternteil (gilt nur, wenn die Eltern verheiratet sind) ist privat versichert.

Fall 2: Ein Elternteil ist privat und der andere gesetzlich versichert, bei dem privat versicherten Elternteil liegt unter der Jahresarbeitsentgeldgrenze (im Jahr 2017: 57.600 Euro pro Jahr).

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Warum sich eine private Versicherung für Dein Kind lohnt!

Grundsätzlich sind die individuellen Leistungen der privaten Krankenkassen abhängig von der Versicherungsgesellschaft, aber in den meisten Fällen sind bei einer privaten Krankenversicherung folgende Leistungen inbegriffen:

  • freie Arztwahl und jederzeit möglicher Wechsel
  • hochwertige Arzneimittel ohne Zuzahlung
  • Übernahme der Kosten für Heilpraktiker, Osteopathie und Homöopathie
  • Röntgenleistungen
  • zahnärztliche Leistungen
  • Übernahme der Kosten einer Zahnspangen-Behandlung
  • Kostenübernahme stationärer Behandlungen

Je nachdem für welche Krankenkasse sich die Eltern entscheiden, was natürlich auch von ihrer eigenen Privatversicherung abhängt, können sich die Leistungen von Versicherung zu Versicherung unterscheiden.

So sicherst Du Dir die Prämie im Wert von 400 Euro!

Normalerweise bekommst Du beim Anmelden Deines Babys bei Deiner privaten oder einer anderen privaten Versicherung keine Prämie. Die Prämie bekommt der Versicherungsmakler, der Dir damals Deine Versicherung verkauft hat. Wenn Du Dein Kind allerdings über Leni, Leon & die Luchse bei Deiner oder einer anderen privaten Versicherung anmeldest, erhältst Du 400 Euro geschenkt. Die Überweisung der Prämie erfolgt meist sehr zeitnah – hier ist ein Zeitraum von vier bis sechs Wochen nach Vertragsabschluss üblich.

Bist Du noch unsicher, ob Du Dein Kind tatsächlich privat versichern möchtest und fragst Dich: Spricht auch was dagegen mein Kind privat zu versichern?

Pauschal spricht überhaupt nichts dagegen. Denn das Kind kann später jederzeit eigenständig auch wieder in die Gesetzliche wechseln. Bei Beginn einer Lehre ist das sogar weitgehend unvermeidbar, beim Eintritt in ein Studium hat man ein Wechselrecht. Zu Ärger kommt es höchstens gelegentlich, wenn sich Versicherungsnehmer für einen günstigen Einsteigertarif entscheiden, die Bedingungen und Erstattungssätze nicht so genau anschauen und sich dann wundern, dass die Versicherung die eine oder andere Luxusleistung nicht (vollständig) erstattet. Das haben wir aber höchst selten, weil wir unsere Kunden auf diese Umstände dann sehr deutlich hinweisen.

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FAQs

Wann genau muss ich mich um die Versicherung kümmern?

Wirklich anmelden bei der Krankenversicherung kann man das Neugeborene erst nach Entbindung. Und dann hat man genau zwei Monate dafür Zeit. Sinnvoll ist es aber, das nach dem ersten großen Stress zwischen Woche drei und fünf zu erledigen. Sich informieren, entscheiden und alles vorbereiten kann man aber schon durchaus rechtzeitig vor der Geburt. Etwa vier Monate vorher ist am sinnvollsten, weil man dann ggf. noch sinnvolle Anpassungen an den Elterntarifen vornehmen kann, die dann auch für den Nachwuchs wirksam werden.

Wie unterscheiden sich die Beiträge der gesetzlichen Versicherung zur privaten Versicherung?

Wer die Chance hat, sein Kind in der gesetzlichen Familienversicherung anzumelden, bezahlt dafür nichts, denn die Kosten für die Kinder hier werden von der Allgemeinheit getragen, so dass der Nachwuchs hier beitragsfrei angemeldet werden kann. Wenn die Eltern aber gut verdienen und mindestens einer davon nicht gesetzlich versichert ist, kann auch das Kind nicht beitragsfrei angemeldet werden. Die sogenannte „freiwillige“ gesetzliche Krankenversicherung für Kinder kostet um die 170 Euro im Monat. Sehr anständige private Kindertarife gibt es dagegen schon zwischen gut 100 und 150 Euro im Monat.

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Ist ein späterer Wechsel in die jeweils andere Krankenversicherung möglich? Oder muss ich mit hohem Aufwand rechnen?

Ja, das ist kein Problem. Es gibt dafür ja zwei Szenarien: Entweder die Eltern wechseln – zum Beispiel wegen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung – zurück in die Gesetzliche. Dann folgen die Kinder automatisch mit. Oder das Kind zieht zu Hause aus und fängt eine Ausbildung oder ein Studium an. Dann kann es ebenfalls selbst wählen, wie es weiter versichert werden möchte.

Seit Herbst 2017 gibt es in Deutschland wieder ein Provisionsabgabeverbot. Wie funktioniert das mit dem Cashback aus der Abschlussprovision trotzdem?

Bei unseren Partnern von Leni, Leon & die Luchse erhalten Eltern tatsächlich 4 volle Monatsbeiträge als Cashback zurück, wenn sie deren Leistungen in Anspruch nehmen und das Kind dort bei der privaten Krankenversicherung anmelden – egal ob bei der eigenen oder in einem anderen Tarif. Dabei handelt es sich allerdings um eine Tippgeber-Provision, die der Elternteil bekommt, der nicht der Versicherungsnehmer ist. Und das ist völlig in Ordnung.

Welcher Elternteil ist beim Versichern des Kindes entscheidend? 

Der Status des Vaters ist nur relevant, wenn die Eltern verheiratet sind. Bei verheirateten Eltern bleibt es den Eltern überlassen, wie sie ihr Kind versichern – entweder in der Versicherung des Vaters oder der der Mutter. In einer Partnerschaft ist der Status der Mutter entscheidend. Wie verhält es sich, wenn beide Eltern privat versichert sind? In dem Fall haben die Eltern die Wahl, bei welcher Versicherung das Kind angemeldet werden soll. Hier ist das Preis-Leistungs-Spektrum relevant, vielleicht bietet sich hier der höherwertige Versicherungsschutz an. 

Kann ein Kind privat versichert werden, obwohl beide Elternteile gesetzlich versichert sind? 

Grundsätzlich ist das möglich, allerdings ist der Abschluss mit einer Gesundheitsprüfung verbunden und richtet sich nur an einen eingeschränkten Anbieterkreis. Hier raten wir zu dem Versichern in einer gesetzlichen Krankenversicherung und zusätzliche Leistungen können dann über eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden. 

Was gilt, wenn der (neue) Ehepartner nicht der Vater des Kindes ist? 

Das ist im Falle der Krankenversicherung irrelevant – hier gelten die tatsächlichen Verhältnisse im Haushalt, das heißt: Hier ist entscheidend, wer das Kind überwiegend unterhält. 

Gelten die Angebote von Leni, Leon & die Luchse in Verbindung mit allen deutschen Versicherungsanbietern? 

Leider gibt es einige Versicherungen, wie z.B. die Debeka, die LVM und die HUK, die nicht mit freien Vermittlern zusammenarbeiten. Diese drei Gesellschaften vertreiben ihre Produkte ausschließlich über ihre festangestellten Vertreter.

Bekommt der Versicherungsmakler auch Geld, wenn ich das direkt meiner Versicherung melde?

Ja. Auch wenn Du es direkt meldest, dann bekommt der Makler, der vielleicht vor Jahren Dir Deine Versicherung vermittelt hat, das Geld und Du gehst leer aus.

Was ist in dem Fall "unverheiratet und der besser Verdienende ist privat versichert"?

In dem Fall ist es irrelevant, wer in der Partnerschaft besser verdient, denn bei unverheirateten Paaren ist der Versicherungsschutz der Mutter entscheidend.